MIB – Mobile Individualbetreuung
Zielgruppe
Sozial benachteiligte und emotional verhaltensauffällige Minderjährige im Alter von 0 – 18 Jahren sowie ihrer Bezugspersonen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Aufenthalt bis zum 21. Lebensjahr verlängert werden.
Zuweisungskriterien, die einzeln bzw. kumulativ vorliegen
- Gefährdung des Wohls der/des Minderjährigen; Formen riskanter Lebensbedingungen, die eine Gefahr der Desintegration nach sich ziehen bzw. eine gelungene Entwicklung und die Entfaltung gefährden
- lebensbewältigende Handlungsfähigkeit nicht erwarten lassen
- Minderjährige in einer schwierigen Familiensituation, deren Weiterverbleib in der Familie für die Persönlichkeitsentwicklung nicht vertretbar ist
- Minderjährige, die sich bereits vom Elternhaus entfernt haben, sich aber weder materiell noch sozial etablieren konnten
- Minderjährige aus anderen Jugendhilfeeinrichtungen, die entweder dort ausscheiden oder deren Verbleib in dieser Einrichtung nicht mehr sinnvoll erscheint
- Minderjährige aus anderen Institutionen (Heilpädagogische Station, Psychosomatische Stationen, nach Strafvollzug, Wohngemeinschaften), die nicht mehr in die Familie zurückkehren können und noch nicht in der Lage sind, alleine zu wohnen
Ziel
Minderjährige und deren Bezugspersonen
- erwerben soziale Kompetenz
- werden in ihrer Konflikt- und Beziehungsfähigkeit gefördert
- können den unübersichtlichen und multioptionalen Alltag strukturieren
- werden durch sozialpädagogische Betreuung und Begleitung selbständig und entwickeln ihre Persönlichkeit
- erlangen berufliche Orientierung und Integration in der Wohnumgebung
- entwickeln individuelle Freizeit- und Konsumkompetenz
Angela Lutz, BA
0676 / 898 678 741
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Kurt Weidinger
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