Besuchsbegleitung

Besuchsbegleitung

Professionelle Begleitung bei Besuchskontakten — für Kinder und Jugendliche

Trennung bzw. Scheidung stellen sowohl für die Kinder als auch für die Eltern eine große Herausforderung dar. Für die Entwicklung des Kindes, seine körperliche und seelische Gesundheit, ist es überaus wichtig, Kontakt mit beiden Elternteilen pflegen zu können. Den Eltern fällt es jedoch nicht immer leicht, nach einer Trennung mit der neuen Situation umzugehen. Studien zeigen, dass etwa 40% der Kinder ein bis drei Jahre nach der Trennung den Kontakt zu einem Elternteil verlieren. Die TGB unterstützt Eltern und Kinder bei der Annahme dieser neuen Lebenssituation.

Besuchsbegleitung

Besuchsbegleitung — Entlastung für die Eltern

Die Besuchsbegleitung hilft den Kontakt zwischen minderjährigen Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Die begleiteten Treffen zwischen dem Kind und dem Elternteil erfolgen dabei auf neutralem Boden (Räumlichkeiten der TGB). Die Besuchsbegleitung dient als Übergangslösung. Zum Wohle des Kindes sind die Eltern aufgefordert gemeinsam einen Weg zu finden, der es den Kindern ermöglicht, mit dem getrennt lebenden Elternteil in Kontakt zu bleiben. Die BesuchsbegleiterInnen helfen den Beteiligten dabei, individuelle Lösungen dafür zu finden.

Wer kann Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen?

Das Besuchsrecht wird seit 2001 primär als Recht des Kindes unter Berücksichtigung der Bedeutung der Aufrechterhaltung ausreichender persönlicher Kontakte zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil für seine weitere Entwicklung und Persönlichkeits- und Charakterbildung, gesehen. Wie diese Kontakte gestaltet werden, sollen die Eltern und das Kind gemeinsam regeln. Falls keine Einigung möglich ist, wird das Gericht auf Antrag eines über 14-jährigen Kindes oder eines Elternteils die Art der Besuchskontakte regeln, und zwar unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche des Kindes. Wenn es zum Wohl des Kindes nötig ist, kann das Gericht auf Antrag eine geeignete Person, eineN BesuchsbegleiterIn, zur Unterstützung der Ausübung der Besuchskontakte heranziehen (§111 AußStrG).

Wie funktioniert die Besuchsbegleitung in der Praxis?

Die Besuchsbegleitung kann vormittags, nachmittags oder abends, oder nach Verfügbarkeit der BesuchsbegleiterInnen auch samstags stattfinden — abhängig von den Möglichkeiten der Familienmitglieder. Die Dauer und die Häufigkeit der Besuchsbegleitung richten sich nach den Bedürfnissen und den jeweiligen Zielsetzungen. Mit den Eltern werden getrennte Gespräche vereinbart. In einem gemeinsamen Abschlussgespräch mit den Eltern werden langfristige Lösungen gesucht. Die BesuchsbegleiterInnen von der TGB sind pädagogisch ausgebildete Fachkräfte und haben Erfahrung in der Arbeit mit Familien und Kindern.

Angela Lutz, BA
0676 / 898 678 741
a.lutz@tg-burgenland.at


Kurt Weidinger
0676 / 898 678 783
k.weidinger@tg-burgenland.at

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